Die Kosten
Entgeltregelung der Mobil-Gemeinschaft Emmendingen e.V




Kosten einer Fahrzeugnutzung in Euro (€)

 

 

XS: Mini
z.B. Daihatsu Cuore, Agila

S: Klein,
Opel Corsa

M: Combi,
Opel Astra,
L: Kleiner Van, Opel Zafira
Zeit-Entgelt
0 bis 7 Uhr (Nachtstunden)

0,00

0,00

0,00 0,00
Zeit-Entgelt
7 bis 0 Uhr (Tagstunde) 1)
1,60€ 1,80€ 2,00€ 2,20€
Entgelt pro km
bis 100 km 2)
0,28€ 0,31€ 0,34€ 0,34€

Gültig ab 1. Januar 2014. Ältere Tarifordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Entgeltregelung als pdf download

Die angegebenen Beträge sind ggfls. Änderungen unterworfen. Über alle Details der Nutzungsentgelte, auch über Sonderentgelte (bei Stornierung, Verletzung der Nutzungsregeln, usw.), wird bei Eintritt informiert.

1) VielnutzerInnenentgelt: ab der 41. Stunde werden pro Stunde 0,50 € gut geschrieben, wenn in einem Monat mehr als 40 Bezahlstunden zusammen kommen. Gutschrift erfolgt im Folgemonat.
2) Vergünstigtes Kilometerentgelt: Generell 3 Cent weniger pro km; gilt ab dem 101. km, allerdings nur für die Kilometer, die innerhalb einer Buchung über 100 km hinausgehen.

Entgelte für Fahrzeugnutzungen Buchungskosten:
1 € für jede Buchung oder Änderung

Kosten für eine Stornierung:
> 24 Stunden vor Nutzungsbeginn: Stornierung kostenfrei, jedoch Buchungskosten;
Ausnahme: Stornierung Urlaubs-/Langzeitbuchung (> 7 Tage): 50 €
< 24 Stunden vor Nutzungsbeginn: Entgelt für die gebuchte Zeit

Einlage

Einzelperson

350,- €

wird, sofern keine weiteren Ansprüche seitens der MGE oder Dritter bestehen, beim Ausscheiden unverzinst zurückgezahlt.

Haushalt und Jurist. Person / Firma

600,- €

gilt für einen Haushalt (auch unverheiratete Paare) unabhängig von der Zahl der Personen. Kinder sind eingeschlossen, solange sie keinen eigenen Haushalt führen. Bei Paaren ohne Kinder kann nur eine weitere Person Anschlußmitglied werden.
Die Höhe der Einlage für Jurist. Personen / Firmen wird je nach der Zahl der fahrberechtigten Personen und der Inanspruchnahme der Fahrzeuge verhandelt.

Zugangsset
1 Zugangsset -,- € Garagen- und Tresorschlüssel, DB-Chipkarte und Informationsheft
Verwaltungsgebühr
Einzelpersonen,
Haushalte u.
Jurist. Personen
30,- € wird bei Eintritt erhoben, wenn alle Haushaltsmitglieder gleichzeitig eintreten.
Spätere Erweiterung der Zahl Berechtigter 20,- € diese weitere Verwaltungsgebühr wird fällig, wenn ein Haushaltsmitglied später eintritt oder eine Erweiterung der Zahl der Berechtigten einer Juristischen Person / Firma gewünscht wird.
Mitgliedsbeiträge
Nutzer/in 3,00 € monatlich
Haushalt 5,00 € monatlich
Gemeinnützige Org. 10,00 € monatlich
Jurist. Person / Firma 15,00 € monatlich
Ideelles Mitglied 2,00 € monatlich
Kündigung
Kündigungsfrist Nutzungsvertrag keine Kündigung erfolgt mit Abgabe des Zugangssets und des Handbuchs, Rückzahlung erfolgt nach Abrechnung, spätestens Ende Folgemonat.
Kündigungsfrist Vereinsmitgliedschaft 6 Wochen zum Monatsende

Sonderentgelte:
Nachfolgende Entgelte sind sehr einfach zu vermeiden, und wir freuen uns genauso wie Sie, wenn wir sie nicht berechnen müssen. Aber um einen für Sie funktionierenden Ablauf zu gewährleisten, müssen wir sie bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen leider erheben.

Sonderentgelte

Verspätete Fahrzeugrückgabe, verfrühter Fahrtantritt: Erste halbe Stunde / Jede weitere halbe Stunde

20,00 €
/
10,00 €

der / die Betroffene bekommt die Hälfte des Betrages als Entschädigung.

Fahren ohne Buchung Überlassung eines Kfz an Nichtberechtigte

250,-€

 

Fahrtbericht unleserlich / unvollständig 2,50 €  
Fahrtbericht nicht ausgefüllt 5,00 €  
Fahrzeug mit weniger als ¼ vollem Tank abgestellt 10,00 €  
Falls Nachnutzer/in innerhalb von 20 km liegen bleibt 20,00 € der / die Betroffene bekommt die Hälfte des Betrages als Entschädigung
Türen, Fenster offen lassen (ohne weitere Probleme) 20,00 €  
Strafzettel / Bußgelder 5,00 € Bearbeitungsgebühr
Überweisungsgebühr 2,50 € wenn keine Lastschrift erteilt wurde.
Rücklastschriften 3,00 € zusätzlich zur belasteten Bankgebühr.
Mahngebühren: 0,00 €
7,50 €
Erste Mahnung.
Zweite Mahnung.
Unterlassene Schadensmeldung 100,-€ gilt für alle Schäden an den Fahrzeugen, auch bei kleinen Schäden, Kratzern, Kleinstunfällen.
Nichterfüllung der Reinigungspflicht bei längeren Fahrten (3 und mehr Tage), stark verschmutztes Fahrzeug 25,00 €  
Sonderaufwand / Sonderwünsche (Stundensatz) zw. 7:00 – 18:00 Uhr, Gebühren für Unfall-/Schadenbearbeitung 30,00 € Kosten werden nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (damit ist gemeint, daß die MGE die Kosten geltend machen muß, die ihr auch entstehen). Außerdem müssen die Ausfallkosten ersetzt werden, wenn das Fahrzeug durch Reparatur o. ä. dem Fuhrpark entzogen wird.
dto. zwischen 18:00 und 7:00 Uhr und am Wochenende 60,00 €
Unfallschadenersatz falls Unfall von Nutzer/in verursacht: Unter Selbstbehalt (alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einer Eigenbeteiligung von 325 €)   Schadenersatz + Bearbeitungsbetrag +Nutzungsausfall. Die Berechnungsgrundlage ist immer der Gesamtschaden, der verursacht wurde, also sowohl Schäden an MGE-Fahrzeugen (betrifft die Vollkaskoversicherung) als auch evtl. Fremdschäden (betrifft die Haftpflichtversicherung).
Schaden über Selbstbehalt (300 €)   300 € + 10% des Gesamt-Unfallschadens (aber max. insgesamt 1000 €)


Mobil mit Gemeinschaftsautos der
MOBIL-Gemeinschaft Emmendingen e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 
 

 

 


 
             
MOBIL-Gemeinschaft Emmendingen e.V.